Aktuelles rund um die Lohnbuchhaltung
Lohnsteuer ELStAM: Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 (BMF)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein "Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2013" im Internet veröffentlicht.
Hintergrund: Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte ca. 60 Prozent, der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Bei abweichenden Verhältnissen des gemeinsamen Arbeitseinkommens kann es aufgrund des verhältnismäßig niedrigen Lohnsteuerabzugs zu Steuernachzahlungen kommen.
Hierzu führt das BMF u.a. aus: Um verheirateten Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl zu erleichtern, haben das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder Tabellen ausgearbeitet. Aus den Tabellen können die Ehegatten nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer entrichten müssen. Soweit beim Lohnsteuerabzug Freibeträge zu berücksichtigen sind, sind diese vor Anwendung der jeweils in Betracht kommenden Tabelle vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abzuziehen.
Hinweis: Im Merkblatt sind nicht Tarifsenkungen aufgrund des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression berücksichtigt. Das Gesetz befindet sich derzeit noch im Vermittlungsverfahren.
Quelle: BMF online
Lohnsteuer ELStAM: Wichtige Informationen zur "Elektronischen Lohnsteuerkarte" ab 2013 (BayLfSt)
Das Arbeitgeber-Abrufverfahren ist am 1.11.2012 gestartet. Die Einsicht in die ELStAM-Daten ist ab sofort möglich. Darauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hin.
Eine neue Broschüre: "ELStAM - Leitfaden für Lohnbüros" soll eine erste Hilfe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Auftreten der häufigsten Abweichungen und Problemstellungen beim Abruf geben.
Daneben finden Arbeitnehmer auf dem Elsteronline-Portal weitere Informationen über die elektronische Lohnsteuerkarte.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich weiterhin dort über die für sie aktuell gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale informieren. Voraussetzung ist die vorherige Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.).
Quelle: BayLfSt online
Lohnsteuer ELStAM: Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (OFD)
Die OFD Karlsruhe hat auf ihren Internetseiten einen Katalog mit häufig gestellten Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zusammengestellt.
Quelle: OFD Karlsruhe online
ELENA: Das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises wird eingestellt (BMWi)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben sich darauf verständigt, das sog. ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des BMWi und des BMAS v. 18.7.2011
Elektronisches Verfahren Entgeltersatzleistungen (EEL)
Ab 01. Juli 2011 müssen Arbeitgeber die Bescheinigungen zur Gewährung von Krankengeld und anderen Entgeltersatzleistungen an die zuständigen Krankenkassen elektronisch übermitteln. Die Krankenkassen melden dann ebenfalls elektronisch zurück.
Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Seit 1. Januar 2011 müssen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) die folgenden Erstattungsanträge elektronisch übermittelt werden:
- Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- Beschäftigungsverbot/Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Im Gegenzug entfallen die Papieranträge.