Steuertermine / Schonfristen 2024

Zahlungs-Schonfrist

 

Die Zahlungs-Schonfrist beträgt grundsätzlich 3 Tage.

Sie gilt nicht für Bar- oder Scheckzahlungen, sondern nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren.

 

Bei Scheckeinreichungen gilt die Zahlung erst 3 Tage nach dem Eingang des Schecks beim Finanzamt als wirksam geleistet.

Steuertermine 2024

 



Steuer und Sozialversicherungstermine 2024
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