Steuertermine / Schonfristen 2024
Zahlungs-Schonfrist
Die Zahlungs-Schonfrist beträgt grundsätzlich 3 Tage.
Sie gilt nicht für Bar- oder Scheckzahlungen, sondern nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren.
Bei Scheckeinreichungen gilt die Zahlung erst 3 Tage nach dem Eingang des Schecks beim Finanzamt als wirksam geleistet.
Steuertermine 2024
Steuer und Sozialversicherungstermine 2024
Steuer_und_Sozialversicherungstermine_20[...]
PDF-Dokument [261.4 KB]
Steuer_und_Sozialversicherungstermine_20[...]
PDF-Dokument [261.4 KB]